Der Verbindungslehrer bzw. die Verbindungslehrerin ist eine von der Schülerschaft gewählte Lehrkraft und fungiert als Vertrauensperson sowie als Bindeglied zwischen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und der Schulleitung.
Zu den zentralen Aufgaben gehören insbesondere:
- Beratung und Unterstützung der Schülerschaft
Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler bei schulischen, sozialen oder persönlichen Anliegen, insbesondere bei Konflikten innerhalb der Schülerschaft oder zwischen Schülern und Lehrkräften. - Vermittlungs- und Moderationsfunktion
Unterstützung bei der Klärung von Konflikten durch Gespräche, Mediation und Vermittlung zwischen den beteiligten Parteien unter Wahrung der Verschwiegenheit und Neutralität. - Begleitung der Schülervertretung (SMV)
Beratung und Unterstützung der Klassensprecher, des Schülersprechers und der SMV bei der Planung, Organisation und Durchführung von Projekten, Aktionen und Veranstaltungen im Rahmen der schulischen Mitwirkung. - Förderung der Schulkultur und Mitverantwortung
Unterstützung von Maßnahmen zur Stärkung des sozialen Miteinanders, der demokratischen Beteiligung und eines positiven Schulklimas. - Wahrung rechtlicher und schulischer Rahmenbedingungen
Beratung der Schülerschaft über Rechte und Pflichten im schulischen Kontext sowie über Möglichkeiten der Mitwirkung gemäß Bayerischem Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und Schulordnung.