Icon für FAQ

Digitale Schule der Zukunft

  • Bildungsgerechtigkeit: Jedes Kind hat die gleichen Chancen – egal, woher es kommt oder wie die finanzielle Situation der Familie ist.

  • Moderner Unterricht: Digitale Werkzeuge machen Lernen interaktiver, individueller und kreativer – ob beim Erklären von Matheformeln, beim gemeinsamen Arbeiten an Projekten oder beim Recherchieren im Netz.

  • Vorbereitung auf die Zukunft: Die Schüler*innen lernen, souverän mit digitalen Medien umzugehen – eine Fähigkeit, die in Beruf und Alltag immer wichtiger wird

Die Einführung der iPads erfolgt am TLG im Rahmen eines strukturierten Prozesses. 

Zunächst werden die Eltern der neuen Ausstattungsklassen (SJ 26/27: 7./ 9. /10. Jgst.) an einem speziellen Informationsabend über das pädagogische Konzept und die technischen Voraussetzungen aufgeklärt. 

Die Anschaffung des iPads erfolgt entweder über den Webshop unseres Partners CANCOM oder privat. Alle Geräte müssen kostenpflichtig in das Schul-MDM eingepflegt werden. Dieser Service muss immer über den Webshop von CANCOM erworben werden. 

Nach der Bestellung werden die Geräte an das TLG geliefert. Dort wird die bestellte Ware an die Schüler*innen ausgegeben und die Inbetriebnahme inkl. Registrierung im Schul-MDM erfolgt mithilfe einer Schritt-für-Schritt-Anleitung und individuellen Zugangsdaten. 

Nach der erfolgreichen Registrierung des Gerätes im Schul-MDM darf das iPad am TLG verwendet werden (siehe Tabletregeln). Unser Ziel ist, den Schüler*innen schrittweise im Unterricht die Nutzung des iPads zu vermitteln. Wir verfolgen dabei einen langsamen Übergang, um die Geräte sukzessive von einem hilfreichen Werkzeug bis hin zum vollständigen Heftersatz ab der 11. Jahrgangsstufe zu integrieren.

Für eine erfolgreiche Teilnahme müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: 

  • Jahrgangsstufe: Das Kind muss eine offizielle Ausstattungsklassen (SJ 2026/27: 7. /8. /9. /10. /11. Jahrgangsstufe) besuchen.

  • Gerätetyp: Es werden ausschließlich iPads der Firma Apple unterstützt. Android- oder Windows-Geräte können am TLG nicht in das verpflichtende Verwaltungssystem Jamf School eingebunden werden.

  • Technische Mindestkriterien: Das Gerät muss mindestens ein iPad der 10. Generation (2022) oder ein iPad Air der 4. Generation (2020) sein, über ein Display von mind. 10,9 Zoll sowie mind. 64 GB Speicher verfügen. Ein kompatibler Stift und eine Schutzhülle sind zwingend erforderlich.

  • Verpflichtungen: Sowohl Erziehungsberechtigte als auch Schüler müssen der Nutzungsordnung des TLG sowie der Installation des MDM Jamf School zustimmen.

Der Freistaat Bayern unterstützt die Eigenbeschaffung der Geräte mit einem Zuschuss von maximal 350 €.

  • Antragstellung: Der Antrag wird von den Eltern online über den Bayerischen Formularserver gestellt.

  • Fristen: Der Antrag muss spätestens neun Monate nach dem Kauf eingereicht werden. Das Gerät muss innerhalb des vom Ministerium bestätigten Förderzeitraums erworben worden sein.

  • Zweckbindung: Das geförderte Gerät unterliegt einer Zweckbindungsfrist von drei Schuljahren nach dem Jahr der Anschaffung, in denen es für schulische Zwecke genutzt werden muss.

  • Mindestkriterien: des Gerätes entsprechen den schulischen Vorgaben und das Gerät wurde in das MDM eingebunden.

  • Nicht förderfähige Kosten: Kosten für Zubehör (Hüllen, Tastaturen), Versicherungen, digitale Buchlizenzen oder die jährlichen MDM-Servicegebühren werden nicht bezuschusst.

Alle am TLG genutzten iPads müssen in das Mobile Device Management (Jamf School) eingebunden werden, das von der Firma CANCOM betreut wird.

Schul- vs. Privatmodus: Das MDM teilt das iPad in ein schulisches und ein privates Profil auf. Während der Schulzeit (ca. 7:30 Uhr bis 15:30/16:15 Uhr) ist der Schulmodus aktiv, der den Zugriff auf ablenkende Apps oder soziale Medien beschränkt. In der Freizeit und in den Ferien geht das Gerät automatisch in den Entertainment-Modus mit nahezu vollem Funktionsumfang über.

Datenschutz: Die Privatsphäre bleibt gewahrt. Die Schule hat keine Einsicht in private E-Mails, Nachrichten, Fotos, Browserverläufe oder Passwörter. Eine Ortung ist nur im Falle eines gemeldeten Verlusts (Lost Mode) möglich. 

Das iPad wird am TLG als modernes Lernwerkzeug eingesetzt, um differenziertere Lernangebote zu ermöglichen und die Zusammenarbeit zu stärken.

Stufenweiser Einsatz: In der 7. Klasse startet die Nutzung im zweiten Halbjahr (Fachunterricht „Skill“); in den Klassen 8 bis 10 dienen die Geräte primär als Buchersatz. Ab der 11. Jahrgangsstufe erfolgt der volle Einsatz als Buch- und Heftersatz.

Methodik: Die Schüler gestalten aktiv digitale Lernprodukte wie Präsentationen, Lernvideos oder digitale Mindmaps.

Eigenverantwortung: Die Schüler sind selbst dafür verantwortlich, dass das iPad jeden Morgen vollständig geladen ist und die benötigten analogen Materialien (Block und Stifte) weiterhin mitgeführt werden.

1. Allgemeines & Ausstattung

Das Projekt verfolgt das Ziel, Schule und Unterricht in einer Kultur der Digitalität weiterzuentwickeln 8. Durch eine 1:1-Ausstattung sollen digitale Kompetenzen gefördert werden, um Schüler auf die moderne Lebens- und Arbeitswelt vorzubereiten 5, 8. Dabei steht nicht der passive Konsum, sondern die aktive Gestaltung von Lernprodukten wie Lernvideos oder digitalen Mindmaps im Fokus 

Für das Schuljahr 2025/2026 gelten am TLG folgende technische Anforderungen

  • Modell:  iPad (ab 10. Generation) oder iPad Air (ab 4. Generation, Okt. 2020)

  • Display:  Mindestens 10,9 Zoll

  • Speicher:  Mindestens 64 GB

  • Ein kompatibler digitaler Stift und eine schützende Hülle. 

  • Ein passendes Netzteil.

Über einen speziellen Webshop des Partners CANCOM. Dort können Neugeräte direkt mit MDM-Vorinstallation bestellt oder der Service für die Einbindung von Fremdgeräten gebucht werden

Freiwilligkeit:  Der Kauf von iPad und Zubehör über CANCOM ist freiwillig. Eltern können Geräte auch anderweitig erwerben. 

Verpflichtung:  Unabhängig von der Bezugsquelle ist der Erwerb der „Jamf School Lifetime Lizenz“ sowie die jährliche Service Gebühr für die Verwaltung des MDMS über CANCOM verpflichtend. 

Nein. Eine Einbindung in das vorgeschriebene MDM ist am TLG nur für iPads der Firma Apple möglich

2. Förderung & Kosten

Der Freistaat gewährt einen Festbetrag von bis zu 350 € als Zuschuss. Sollten die tatsächlichen Kosten für das Gerät und die verpflichtenden Komponenten niedriger sein, wird nur der geringere Betrag erstattet. 

Antragsberechtigt sind Erziehungsberechtigte oder volljährige Schüler*innen einer offiziell bestätigten 1:1-Ausstattungsklasse. Am TLG sind dies im Schuljahr 2026/2027 bereits die 8. und 11. Jahrgangsstufe, sowie die Klasse 10f. Die Schule gibt Zeiträume vor, in denen Schüler*innen dieser Jahrgangsstufe neue Geräte in das MDM einspielen lassen und anschließend eine Förderung beantragen können (SJ 26/27: September26; voraussichtlich Februar 2027).

Ab dem 2. Halbjahr im SJ 26/27 erhalten die 7. /9. und 10. Jahrgangsstufen ebenfalls den Status einer Ausstattungsklasse. Ab diesem Zeitpunkt wird dann die Einbindung in das schulische MDM und damit die Förderungen möglich sein. Über den genauen Ablauf und Zeitpunkt werden die Eltern zeitnah informiert.

Neun-Monats-Frist:  Der Förderantrag muss spätestens neun Monate nach dem Kauf (Datum des Kaufbelegs) online eingereicht werden. 

Förderzeitraum: das Gerät darf nicht vor dem offiziellen Förderbeginn (Status Ausstattungsklasse) gekauft worden sein. 

Verlässt ein Schüler das TLG, verkürzt sich die Frist für die Einreichung des Förderantrags auf zwei Monate nach dem Verlassen der Schule. Das MDM wird vom iPad gelöscht – dies muss der Schulleitung bei der Abmeldung des Kindes mitgeteilt werden. 

Das geförderte iPad muss grundsätzlich drei Schuljahre lang (nach dem Jahr der Anschaffung) für schulische Zwecke genutzt werden. Eine private Parallelnutzung ist erlaubt, solange sie den schulischen Zweck nicht beeinträchtigt.

Ja, jeder Schüler kann in seiner gymnasialen Schullaufbahn insgesamt bis zu zwei Mal einen staatlichen Zuschuss erhalten. Voraussetzung ist, dass die Zweckbindungsfrist des ersten Geräts abgelaufen ist und das zweite Gerät spätestens für die 12. Jahrgangsstufe angeschafft wird

Zusätzlich zum Kaufpreis fällt eine jährliche Servicegebühr für die Betreuung des MDMs („EDU-KIT-MDM“) an. Des weiteren müssen die Bücherlizenzen pro Schuljahr erworben werden. 

Wurde ein iPad bereits vor der offiziellen Bestätigung des Jahrgangs als Ausstattungsklasse der dSdZ erworben, ist das Gerät selbst nicht förderfähig.  Jedoch ist die Gebühr für die MDM-Einbindung förderfähig 

Da das TLG einen digitalen Stift, ein Netzteil und die MDM-Einbindung als Mindestkriterien vorschreibt, sind diese Posten förderfähig.

Besuchen mehrere Kinder eine Ausstattungsklasse, muss für jedes Kind und jedes Gerät ein eigener Förderantrag gestellt werden

3. Technik & MDM (Mobile Device Management)

Das Mobile Device Management (Jamf School) ermöglicht die zentrale Verwaltung der Geräte. Es teilt das iPad in ein schulisches und ein privates Profil. Die Schule kann keine privaten Daten wie E-Mails, Fotos, Browserverläufe oder Nachrichten einsehen. Eine Ortung ist nur im Falle eines gemeldeten Verlusts („Lost Mode“) möglich

Das MDM ist eine verbindliche Voraussetzung für die Nutzung eines iPads im schulischen Einsatz. Nur so können wichtige schulische Funktionen bereitgestellt werden, beispielsweise:

  • automatische Bereitstellung der benötigten Schul-Apps,

  • Einrichtung der schulischen WLAN- und Netzwerkeinstellungen,

  • Verteilung von Unterrichtsmaterialien,

  • Einhaltung der Jugendschutz- und Sicherheitsvorgaben,

  • Schutz der Geräte vor Fehlkonfigurationen sowie

  • schnelle Unterstützung bei technischen Problemen.

Das MDM schaltet zeitgesteuert zwischen Profilen um. Schulmodus (7:30 – 15:30/16:15 Uhr):  Fokus auf Unterricht. Zugriff auf Kamera und bestimmte Apps ist eingeschränkt, ein Jugendschutzfilter ist aktiv. Entertainment-Modus (Freizeit/Ferien):  Einschränkungen sind aufgehoben. Die private Apple-ID kann genutzt werden. 

Jamf School wird an zahlreichen Schulen in Deutschland und Europa eingesetzt und unterstützt einen datenschutzkonformen Betrieb nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO - https://www.jamf.com/de/trust-center/datenschutz/ )

Dabei gilt:

  • Es werden ausschließlich die Daten verarbeitet, die für die Verwaltung des schulischen Geräts erforderlich sind.

  • Lehrkräfte können keine privaten Fotos, Nachrichten, E-Mails, Dokumente oder Passwörter einsehen.

  • Eine Ortung des Geräts erfolgt nicht dauerhaft und wird von der Schule nicht zur Überwachung genutzt. Lediglich wenn Eltern um die Aktivierung des „Lost Modus“ bitten, kann eine Ortung des Gerätes veranlasst werden (Diebstahl / Verlust) 

  • Das MDM dient ausschließlich der technischen Verwaltung des iPads und nicht der Kontrolle der Nutzerinnen und Nutzer.

  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sowie der Datenschutzrichtlinien des Schulträgers und der Schule.

Ja, Erziehungsberechtigte können der Einbindung in das Mobile Device Management widersprechen. Allerdings entspricht das Gerät dann nicht mehr den staatlichen Förderrichtlinien und darf nicht mehr im Unterricht eingesetzt werden. In diesem Fall muss eine bereits erhaltene Förderung in voller Höhe zurückgezahlt werden.

Die Lizenz für das MDM Jamf School und der Service für die Einbindung Ihres iPads in das MDM muss im Webshop unseres Partners CANCOM erworben werden. 

Im Anschluss erhalten Sie von CANCOM per Post einen Versandkarton und eine Anleitung, die Sie durch den Prozess des Zurücksetzen Ihres iPads und des anschließend Versand an CANCOM leitet. Nachdem die Software auf Ihr iPad gespielt wurde, erhalten Sie das Gerät per Post von CANCOM zurück. 

Bitte nehmen Sie das Gerät nicht selbstständig in Betrieb, sondern befolgen Sie die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Registrierung des Gerätes im Schul-MDM. Diese Anleitung sowie einmalige Zugangsdaten erhalten Sie von der Schule. 

Für die Nutzung der schulischen Apps auf dem iPad benötigen Sie keinen Apple Account. Jedoch kann ohne ein Apple Account keine automatische Sicherung des Gerätes stattfinden (iCloud notwendig) und nicht-schulische Apps im App Store können nicht geladen / erworben werden. Welche Möglichkeiten es zur Erstellung eines Apple Accounts gibt lesen Sie bitte im Eltern Leitfaden nach. 

4. Unterricht & Alltag

Die Integration von iPads in den Unterricht erfolgt schrittweise, um die Medienkompetenz sukzessive aufzubauen. 

Jahrgangsstufe 7:  aktive Nutzung des iPads im Skill-Unterricht ab dem 2. Halbjahr 

Jahrgangsstufe 8–10:  Nutzung als  Buchersatz  (noch kein Heftersatz) und für zeitlich begrenzte Projekte im Fachunterricht. 

Ab Jgst. 11 (sowie Klasse 10f):  Vollumfänglicher Einsatz als  Buch- und Heftersatz  erlaubt. 

Nein. Es geht um ein bewusstes Miteinander von analogen und digitalen Formaten. Die Lehrkraft entscheidet situativ über den Einsatz des Geräts.

Ja. Schreibblock und Stifte müssen weiterhin für jede Unterrichtsstunde mitgeführt werden.

In den Jgst. 7. bis 10 nur wenn die Lehrkraft den Einsatz plant. Es liegt dann in der Verantwortung der Schüler, dass das iPad und der Apple Pencil jeden Morgen vollständig geladen sind, da es im Klassenzimmer keine flächendeckenden Lademöglichkeiten gibt

Schulrelevante Apps werden von der Schule zentral und kostenlos über das MDM bereitgestellt und installiert. Die App Goodnotes steht den Schüler*innen kostenfrei zur Verfügung. 

Nutzen Sie die kostenlose App Jamf Parent, um Nutzungszeiten und App-Sperren für die Freizeit festzulegen. Wir empfehlen klare Regeln (z. B. keine Geräte im Kinderzimmer bei Nacht) und regelmäßige Gespräche über die Mediennutzung (à siehe Elternleitfaden). Für mehr Details laden Sie sich den Eltern Leitfaden herunter. 

Grundlegende Funktionen und weiteführende Links finden Sie im Eltern Leitfaden. 

5. Rechtliches & Organisatorisches

Die Zustimmung zur Nutzungsordnung erfolgt über das Elternportal. Das iPad ist ein privater Gegenstand; die Schule übernimmt keine Haftung bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung 

Untersagt sind unter anderem: Social Media oder Messenger-Nutzung während der Unterrichtszeit. Unbefugte Aufnahmen von Personen oder Tafelbildern; KI-Nutzung ohne explizite Erlaubnis der Lehrkraft (Details, siehe Nutzungsregeln). Des Weiteren sind zahlreiche Websites blockiert oder / und Spiele Apps nicht zugänglich.

Verstöße gegen die Nutzungsordnung werden einheitlich mindestens mit einem schriftlichen Verweis geahndet. Bei wiederholtem Fehlverhalten kann die iPad-Nutzung in der Schule für längere Zeit komplett untersagt werden

Für regelmäßige Backups (z. B. via iCloud oder BayernCloud Schule) sind Schüler und Eltern selbst verantwortlich. Backups können über die iCloud oder lokal an einem Computer (Mac/Windows) erstellt werden. 

Auslandsaufenthalt: Das MDM kann für diesen Zeitraum deaktiviert werden. Dies muss rechtzeitig bei der Schulleitung beantragt werden.

Schulwechsel: Bei einer Abmeldung vom TLG muss das Gerät aus dem MDM gelöscht werden.

Bei Problemen mit der Hardware oder dem MDM kontaktieren Sie bitte das CANCOM Service-Portal („Service Now“). Bei schulorganisatorischen Fragen sind Herr Munz und Frau Rieth Ihre Ansprechpartner.